Der Bildungsgang "Steuerfachangestellte/r" ist ein Bildungsgang der Berufsschule. Als berufsbezogener Bildungsgang dient er der beruflichen Qualifizierung im dualen System. Aus diesem Grunde kooperiert die Berufsschule in vielerlei Hinsicht mit den Ausbildungsbetrieben.

Während in den Steuerkanzleien die Auszubildenden in vielen Fällen recht schnell an das selbstständige Arbeiten durch die Übernahme und Betreuung eigener Mandanten hinsichtlich der Erstellung der Monatsbuchführungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder kleinerer Einkommensteuerfälle herangeführt werden, wird im Rahmen der Berufsschule hierzu der theoretische Hintergrund mit Hilfe unterschiedlicher Methoden unter Einsatz von praxistypischen Belegen in Lernsituationen handlungsorientiert erarbeitet.

Oberstes Ziel der Berufsschule ist die Vermittlung von Handlungskompetenz. Hierunter wird die Fähigkeit und Bereitschaft des Auszubildenden verstanden, in beruflichen Situationen sach- und fachgerecht, persönlich durchdacht und in gesellschaftlicher Verantwortung zu handeln. Dies schließt unter anderem auch den Erwerb der Methoden- und Lernkompetenz ein, wie z.B. das Lesen und die anschließende Anwendung eines Gesetzesauszuges auf einen konkreten Fall, da sich die/der Steuerfachangestellte aufgrund der sich ständig ändernden Steuergesetzgebung während seiner gesamten Berufstätigkeit permanent fort- und weiterbilden muss.

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Berufsausbildung zur/zum Steuerfachangestellten ist grundsätzlich die Absolvierung der 10. Klasse. Allerdings ist seit vielen Jahren zu verzeichnen, dass die Berufsschulklassen sich hauptsächlich aus Schülerinnen und Schülern mit Fachhochschulreife der Höheren Handelsschule und Allgemeiner Hochschulreife zusammensetzen.

Schwerpunkte in der Ausbildung

Die Auszubildenden im Bildungsgang Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter werden gemäß den folgenden in den Richtlinien augeführten Fächern unterrichtet:

a) Berufsübergreifender Lernbereich: Religionslehre, Politik/Gesellschaftslehre, Deutsch/Kommunikation, Sport/Gesundheitsförderung

b) Berufsbezogener Lernbereich: Allgemeine Wirtschaftslehre, Steuerlehre, Rechnungswesen, Datenverarbeitung

Die betriebswirtschaftliche Facharbeit umfasst die rechtlichen Rahmenbedingungen des Wirtschaftens, das Arbeitsrecht und die soziale Sicherung, das Handels- und Gesellschaftsrecht, die Investition und die Finanzierung und die Grundzüge der Wirtschaftsordnung und der Wirtschaftspolitik.

Im Rahmen der berufsbezogenen Unterrichtsfächer werden die Schwerpunkte im Fach Rechnungswesen auf die Finanzbuchhaltung, das Erstellen von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, die Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften, die Buchführungs- und Abschlusstechniken, das Erstellen von Jahresabschlüssen sowie auf das Fachrechnen (z.B. Zins- und Verteilungsrechnung, Kalkulation) gelegt.

Die steuerliche Facharbeit erfordert die Anwendung steuerlicher Gesetzestexte sowie sonstiger spezieller Fachliteratur auf dem Gebiet der Abgabenordnung, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer auf komplexe Fälle und fordert daher in besonderem Maße die Handlungskompetenz der Prüflinge.

Kooperationen/Vertiefungen

Im Rahmen einer Kooperation mit der Steuerberaterkammer bieten wir in der Unterstufe Finanzbuchhaltungspraxistage und in der Mittelstufe Lohn- und Gehaltspraxistage am PC an, die durch einen Praktiker am Berufskolleg des Märkischen Kreises in Iserlohn durchgeführt werden.

Prüfungen

Die Zwischen- und Abschlussprüfungen werden von der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe in den Unterrichtsräumen des Berufskollegs des Märkischen Kreises in Iserlohn abgenommen. Beide Prüfungen erstrecken sich ausschließlich auf die oben genannten berufsbezogenen Fächer Allgemeine Wirtschaftslehre, Rechnungswesen und Steuerwesen.

 

Fortbildungsmöglichkeiten

Nach bestandener Abschlussprüfung kann sich die Steuerfachangestellte /der Steuerfachangestellte nach mindestens drei Praxisjahren der Prüfung zur Steuerfachassistentin/zum Steuerfachassistenten unterziehen und damit eine zusätzliche bundesweit anerkannte Qualifikation erlangen. Darüber hinaus bietet der Bildungsgang zur/zum Steuerfachangestellten nach siebenjähriger bzw. nach zehnjähriger Berufserfahrung die Möglichkeit der Teilnahme an der Steuerberaterprüfung.

Abschlüsse in der Berufsschule

Informationen zu den Abschlüssen in der Berufsschule finden Sie hier.

Persönliche Beratung

Ihr Ansprechpartner ist Herr Christoph Baier, zu dem Sie Kontakt über das Sekretariat unter (02351) 966-3500 oder über E-Mail aufnehmen können: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Anmeldung

Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.