Der erfolgreiche Besuch der Berufsschule wird durch ein Berufsschulabschlusszeugnis dokumentiert. Mit dem Berufsschulabschluss wird ein dem Erweiterten Ersten Schulabschluss gleichwertiger Abschluss erworben.
Der Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) und der Erwerb der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe sind bei entsprechender Berufsschulabschlussnote, bestandener Berufsabschlussprüfung und Nachweis der notwendigen Englischkenntnisse möglich.
Nähere Informationen erhalten alle Auszubildenden am Anfang des Schuljahres.
Auskunft erteilt StD M. F. J. Boeck, zu dem Sie Kontakt über das Schulbüro aufnehmen können.