Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) zur staatlich geprüften Kinderpflegerin/zum staatlich geprüften Kinderpfleger - Berufsfachschule - Fachrichtung Kinderpflege
Dauer: 2 Jahre
Abschlüsse: Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger“, Erweiterter Erster Schulabschluss oder mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), ggf. mit Q-Vermerk
Was bedeutet praxisintegrierte Ausbildungsform?
Bei der praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) arbeiten Sie in einer Kindertageseinrichtung (in Teilzeitform) und Sie besuchen die Berufsfachschule, d.h. in Ihrer Ausbildung werden die Theorieanteile und die Praxisanteile kontinuierlich über die gesamte zweijährige Ausbildung verknüpft.
Die folgende Darstellung verdeutlicht exemplarisch die Verteilung der Anwesenheit in den Lernorten Schule und Kindertageseinrichtung:
1. Ausbildungsjahr:
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
Schule | Schule | Schule |
Kita |
Kita |
2. Ausbildungsjahr:
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
Kita | Kita | Kita |
Schule |
Schule |
So bewerben Sie sich:
Bewerbungen sind ab sofort für das kommende Schuljahr schriftlich möglich.
Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:
- Tabellarischen Lebenslauf mit Foto
- Fotokopie des Personalausweises
- Fotokopie des Impfpasses (Nachweis über die Masernschutzimpfung)
- Beglaubigte Zeugniskopie (mind. Erster Schulabschluss)
- Falls vorhanden, Bescheinigung über praktische Tätigkeiten oder Arbeitszeugnis (Praktikum, FSJ, …)
- Arbeitsvertrag eines Trägers oder einer Tageseinrichtung für Kinder
Liebe Schülerin, lieber Schüler,
dieser Bildungsgang ist für Sie geeignet, wenn Sie
- Interesse an der Arbeit mit Kindern haben
- eine praxisnahe Qualifikation als Eingangsvoraussetzung für die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher wünschen
- eine Berufsausbildung im pädagogischen Bereich suchen.
Als „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ üben Sie als pädagogische Ergänzungskraft unterstützende Tätigkeit bei der Erziehung, Pflege und Versorgung von Kindern aus. Einsatzorte sind Kindertageseinrichtungen, die Kindertagespflege und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Aufnahmevoraussetzungen
Sie benötigen mindestens den Ersten Schulabschluss und einen Arbeitsvertrag eines Trägers einer Kindertageseinrichtung.
Die Ausbildung darf nur nach Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses und nach Vorlage eines Impfpasses, in dem der ausreichende Impfschutz gegen eine Masernerkrankung bescheinigt ist, abgeleistet werden. Daher muss dieses Zeugnis bis zum ersten Schultag vorgelegt werden. Sie können das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis erst mit dem Zusageschreiben der Schule beantragen.
Unterricht
Unser Unterrichtsziel ist es, Sie in handlungsorientierten Lernfeldern zu einem selbstständigen und eigenverantwortlichen Lernen und Arbeiten zu befähigen. Wir unterstützen Sie bei dem Erwerb der im Berufsfeld erforderlichen Fach-, Sozial-, Personal- und Medienkompetenz.
Ihre Fachdisziplinen im berufsbezogenen Lernbereich sind
- Sozialpädagogik
- Gesundheitsförderung und Pflege
- Arbeitsorganisation und Recht
- Mathematik
- Englisch.
Im berufsübergreifenden Lernbereich werden Sie unterrichtet in
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Politik/Gesellschaftslehre.
Im Differenzierungsbereich erhalten Sie Unterricht in den Bereichen Musik und Kunst.
Ihre Ausbildung endet nach zwei Jahren mit einer staatlichen Abschlussprüfung.
Digitale Bildung
Mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 werden im Unterricht schülereigene Tablets bzw. Notebooks für Präsentationen, Recherchen, Rechenoperationen, Kommunikation usw. eingesetzt.
Für den Unterricht ist ein schülereigenes Tablet/Notebook mitzubringen, das folgende Mindestanforderung erfüllt:
- 7,9 Zoll oder größer
- WLAN-fähig
- portabel
- schnelle Einsatzbereitschaft
- aktuelles Betriebssystem, das für den Betrieb von Microsoft Office-Apps geeignet ist
- Akkulaufzeit, die den Betrieb des Geräts während eines ganzen Schultages gewährleistet
Berufliche Qualifikation und schulischer Abschluss
Sie erwerben
- den Berufsabschluss als „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ mit dem Hinweis der fachlichen Qualifikation für die Kindertagespflege
und
- den Erweiterten Ersten Schulabschluss
oder
- den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), ggf. mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, wenn Sie die erforderlichen Leistungen erbringen.
Weiterführende Ausbildungsmöglichkeit
Im Anschluss an diesen Bildungsgang können Sie die Fachschule des Sozialwesens – Fachrichtung Sozialpädagogik (Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“/zum „Staatlich anerkannten Erzieher“) besuchen, wenn Sie den Berufsabschluss als „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ und den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben haben.
Anmeldung
Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.
Persönliche Beratung
- Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Sandra Vaupel, zu der Sie Kontakt über das Sekretariat unter (02351) 966-3500 oder über E-Mail aufnehmen können: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Sie können den Tag der offenen Tür besuchen. Den Termin erfahren Sie auf der Schulhomepage oder in der örtlichen Presse.
Weitere Informationen sowie die Öffnungszeiten des Schulbüros finden Sie hier.
Der aktuelle Flyer als PDF.