Dauer: 2 Jahre
Abschlüsse: Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger“, Erster Erweiterter Schulabschluss oder mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), ggf. mit Q-Vermerk

 

Liebe Schülerin, lieber Schüler,

dieser Bildungsgang ist für Sie geeignet, wenn Sie

  • Interesse an der Arbeit mit Kindern haben
  • eine praxisnahe Qualifikation als Eingangsvoraussetzung für die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher wünschen
  • eine Berufsausbildung im pädagogischen Bereich suchen.

kinderpflege

Als „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ üben Sie als pädagogische Ergänzungskraft unterstützende Tätigkeit bei der Erziehung, Pflege und Versorgung von Kindern aus. Einsatzorte sind Kindertageseinrichtungen, die Kindertagespflege und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Aufnahmevoraussetzungen

Sie benötigen mindestens den Ersten Schulabschluss.

Unterricht

Unser Unterrichtsziel ist es, Sie in handlungsorientierten Lernfeldern zu einem selbstständigen und eigenverantwortlichen Lernen und Arbeiten zu befähigen. Wir unterstützen Sie bei dem Erwerb der im Berufsfeld erforderlichen Fach-, Sozial-, Personal- und Medienkompetenz.

Ihre Fachdisziplinen im berufsbezogenen Lernbereich sind

  • Sozialpädagogik
  • Gesundheitsförderung und Pflege
  • Arbeitsorganisation und Recht
  • Mathematik
  • Englisch

Im berufsübergreifenden Lernbereich werden Sie unterrichtet in

  • Deutsch/Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Politik/Gesellschaftslehre.

Im Differenzierungsbereich erhalten Sie Unterricht in den Bereichen Musik und Kunst.

Im ersten Ausbildungsabschnitt absolvieren Sie Praktika in einer Kindertageseinrichtung (3-6 Jahre). Im zweiten Ausbildungsabschnitt folgen Praktika entweder in zertifizierten Kindertagespflegestellen (Tagesmutter/Tagesvater) oder in einer Bereitschaftspflegefamilie.

Die Praktika dürfen nur nach Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses und nach Vorlage eines Impfpasses, in dem der ausreichende Impfschutz gegen eine Masernerkrankung bescheinigt ist, abgeleistet werden. Daher muss dieses Zeugnis bis zum ersten Schultag vorgelegt werden. Sie können das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis erst mit dem Zusageschreiben der Schule beantragen.

Ihre Ausbildung endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung.

Berufliche Qualifikation und schulischer Abschluss

Sie erwerben

  • den Berufsabschluss als „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ mit dem Hinweis der fachlichen Qualifikation für die Kindertagespflege

und

  • den Ersten Erweiterten Schulabschluss

oder

  • den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), ggf. mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, wenn Sie die erforderlichen Leistungen erbringen.

Weiterführende Ausbildungsmöglichkeit

Im Anschluss an diesen Bildungsgang können Sie die Fachschule des Sozialwesens – Fachrichtung Sozialpädagogik (Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“/zum „Staatlich anerkannten Erzieher“) besuchen, wenn Sie den Berufsabschluss als „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ und den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben haben.

Anmeldung

Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.

Persönliche Beratung

  • Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Sandra Vaupel, zu der Sie Kontakt über das Sekretariat unter (02351) 966-3500 oder über E-Mail aufnehmen können: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Sie können den Tag der offenen Tür besuchen. Den Termin erfahren Sie auf der Schulhomepage oder in der örtlichen Presse.

Weitere Informationen sowie die Öffnungszeiten des Schulbüros finden Sie hier.

Der aktuelle Flyer als PDF.